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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silverstone Networking Horn & Horn GbRFassung vom 17.10.2001 §1 Allgemeine BestimmungenGegenstand der nachfolgenden Bedingungen sind Verträge zwischen der Firma Silverstone Networking Horn & Horn GbR, im folgenden "Silverstone Networking" genannt, und ihren Vertragspartnern, im folgenden "Kunden" genannt, für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten und sonstigen Waren, sowie für die Erbringung von Dienstleistungen, im folgenden "Produkte" genannt. Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für Silverstone Networking unverbindlich, auch wenn Silverstone Networking diesen nicht ausdrücklich widerspricht. §2 Angebote und BestellungenAngebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. §3 Lieferungen, Lieferfristen und Abnahme3.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden. 3.2 Die vereinbarte Frist verlängert sich bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von Silverstone Networking nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich Silverstone Networking zur Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt. 3.3 Gerät Silverstone Networking mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der unter §7 getroffenen Regelungen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Silverstone Networking eine ihr vom Kunde gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muß. 3.4 Werkverträge: §4 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export, Eigentumsvorbehalt4.1 Allgemein 4.2 Nutzungsverträge 4.3 Kaufverträge §5 VersandDer Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager von Silverstone Networking. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von Silverstone Networking verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich Silverstone Networking vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind Silverstone Networking im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden. §6 Preise, Zahlungen und Fälligkeit, Kaution6.1 Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart - inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Sitz bzw. Lager von Silverstone Networking. Sie sind mit der Auslieferung der Ware sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet Silverstone Networking Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat.
6.2 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden auf Grund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Leistungen, die nach Aufwand zu vergüten sind, werden zu den vereinbarten Stunden- oder Tageshonoraren nach unserer Wahl in viertel- jährlichen oder monatlichen Raten abgerechnet. Nebenkosten und sonstige anläßlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Wechsel werden nicht angenommen. 6.3 Gegen Ansprüche der Silverstone Networking kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. 6.4 Silverstone Networking behält sich vor, für die Überlassung von Gegenständen vom Kunden eine Kaution in Höhe der dreifachen monatlichen Gebühr zu verlangen. §7 Garantie und Haftung7.1 Für den Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet Silverstone Networking nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfaßt sind. 7.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Silverstone Networking auf Austausch, einen einmaligen Reparaturversuch oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist Silverstone Networking eine angemessene Frist zu setzten. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall Silverstone Networking zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen von Silverstone Networking zur Überprüfung bzw. zur Beseitigung des angezeigten Mangels an Silverstone Networking zurückzuliefern. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. §8 Demontage und Rücktransport überlassener Gegenstände bei VertragsendeDie Demontage und der Rücktransport der Einrichtungen nach dem regulären oder vorzeitigem von Silverstone Networking nicht zu vertretenden Ende des Vertrags erfolgen durch Silverstone Networking oder deren Erfüllungsgehilfen zu Lasten des Kunden und werden nach Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch abgerechnet. §9 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Rücktritt9.1 Nutzungsverträge: Erklärt der Kunde vor Ablauf der Vertragszeit aus nicht von Silverstone Networking zu vertretenden Gründen, die ihm überlassenen Gegenstände nicht nutzen zu wollen, erklärt sich Silverstone Networking damit einverstanden, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten unter unter folgenden Bedingungen aufzuheben: 9.1.1 Seit Vertragsabschluß sind mindestens 6 Monate vergangen 9.2 Erhebliche oder andauernde Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen Silverstone Networking zur vorzeitigen einseitigen Vertragsaufhebung. In diesem Fall entsteht Silverstone Networking ein Anspruch auf einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz, der sich gemäß §9.1.2 berechnet. 9.3 Kaufverträge: Eine vorzeitige Vertragsbeendigung im Sinne von §9.1 oder §9.2 berechtigt den Kunden nicht gleichzeitig zu einer Aufhebung und Rückabwicklung etwaiger im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag geschlossener Kaufverträge. §10 Nebenabreden und Teilwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand10.1 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von Silverstone Networking wirksam. 10.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch Silverstone Networking auf einen Dritten übertragen. 10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 10.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht. 10.5 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Silverstone Networking Horn & Horn GbR. |
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