General Information
Back to front page

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Silverstone Networking Horn & Horn GbR

Fassung vom 17.10.2001

§1 Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen sind Verträge zwischen der Firma Silverstone Networking Horn & Horn GbR, im folgenden "Silverstone Networking" genannt, und ihren Vertragspartnern, im folgenden "Kunden" genannt, für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten und sonstigen Waren, sowie für die Erbringung von Dienstleistungen, im folgenden "Produkte" genannt. Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für Silverstone Networking unverbindlich, auch wenn Silverstone Networking diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Angebote und Bestellungen

Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

§3 Lieferungen, Lieferfristen und Abnahme

3.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

3.2 Die vereinbarte Frist verlängert sich bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem von Silverstone Networking nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich Silverstone Networking zur Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt.

3.3 Gerät Silverstone Networking mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der unter §7 getroffenen Regelungen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Silverstone Networking eine ihr vom Kunde gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muß.

3.4 Werkverträge:
Der Besteller wird, sobald Silverstone Networking die Fertigstellung der Leistung erklärt hat und diese zur Abnahme zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich zur Feststellung der Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung die vertraglich vorgesehene Abnahme durchführen. In Zusammenhang mit EDV-Planung und Softwareerstellung sind hierfür die vom Besteller zu liefernden Testdaten zu verwenden. Werden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, so ist die Abnahme unverzüglich in einem Abnahmezertifikat zu erklären, wobei etwaige kleinere Mängel in einer separaten Mängelliste aufzuführen und kurzfristig von uns zu beseitigen sind. Sollte der Besteller das Produkt ganz oder teilweise einer kommerziellen Nutzung zuführen oder sollte eine Abnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem vereinbarten Abnahmetermin erfolgen, so wird der Besteller unverzüglich das Abnahmezertifikat ausstellen.

§4 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export, Eigentumsvorbehalt

4.1 Allgemein
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann Silverstone Networking nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Silverstone Networking. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

4.2 Nutzungsverträge
Das Eigentum und/oder sämtliche Rechte an Computersoftware und den gelieferten Kommunikationseinrichtungen bleibt bei Silverstone Networking bzw. unseren Lieferanten. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Kunden anerkannt.

4.3 Kaufverträge
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber Silverstone Networking insgesamt Eigentum von Silverstone Networking. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann Silverstone Networking im Falle des Verzugs jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgend einer Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von Silverstone Networking hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an Silverstone Networking ab. Eine etwaige Herausgabe der gelieferten Produkte an Dritte oder Beschlagnahme hat der Empfänger Silverstone Networking unverzüglich anzuzeigen.

§5 Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager von Silverstone Networking. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von Silverstone Networking verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich Silverstone Networking vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind Silverstone Networking im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

§6 Preise, Zahlungen und Fälligkeit, Kaution

6.1 Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart - inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Sitz bzw. Lager von Silverstone Networking. Sie sind mit der Auslieferung der Ware sofort ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels berechnet Silverstone Networking Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat.

6.2 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden auf Grund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Leistungen, die nach Aufwand zu vergüten sind, werden zu den vereinbarten Stunden- oder Tageshonoraren nach unserer Wahl in viertel- jährlichen oder monatlichen Raten abgerechnet. Nebenkosten und sonstige anläßlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Wechsel werden nicht angenommen.

6.3 Gegen Ansprüche der Silverstone Networking kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.4 Silverstone Networking behält sich vor, für die Überlassung von Gegenständen vom Kunden eine Kaution in Höhe der dreifachen monatlichen Gebühr zu verlangen.

§7 Garantie und Haftung

7.1 Für den Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet Silverstone Networking nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfaßt sind.

7.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von Silverstone Networking auf Austausch, einen einmaligen Reparaturversuch oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist Silverstone Networking eine angemessene Frist zu setzten. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall Silverstone Networking zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen von Silverstone Networking zur Überprüfung bzw. zur Beseitigung des angezeigten Mangels an Silverstone Networking zurückzuliefern. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

§8 Demontage und Rücktransport überlassener Gegenstände bei Vertragsende

Die Demontage und der Rücktransport der Einrichtungen nach dem regulären oder vorzeitigem von Silverstone Networking nicht zu vertretenden Ende des Vertrags erfolgen durch Silverstone Networking oder deren Erfüllungsgehilfen zu Lasten des Kunden und werden nach Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch abgerechnet.

§9 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Rücktritt

9.1 Nutzungsverträge: Erklärt der Kunde vor Ablauf der Vertragszeit aus nicht von Silverstone Networking zu vertretenden Gründen, die ihm überlassenen Gegenstände nicht nutzen zu wollen, erklärt sich Silverstone Networking damit einverstanden, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten unter unter folgenden Bedingungen aufzuheben:

9.1.1 Seit Vertragsabschluß sind mindestens 6 Monate vergangen

9.1.2 Der Ablösebetrag beträgt 12% der durchschnittlichen Nutzungsgebühr (bestehend aus der Grundgebühr und dem Aufpreis) der letzten 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Aufhebung, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate und wird sofort fällig.

9.2 Erhebliche oder andauernde Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen Silverstone Networking zur vorzeitigen einseitigen Vertragsaufhebung. In diesem Fall entsteht Silverstone Networking ein Anspruch auf einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz, der sich gemäß §9.1.2 berechnet.

9.3 Kaufverträge: Eine vorzeitige Vertragsbeendigung im Sinne von §9.1 oder §9.2 berechtigt den Kunden nicht gleichzeitig zu einer Aufhebung und Rückabwicklung etwaiger im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag geschlossener Kaufverträge.

§10 Nebenabreden und Teilwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von Silverstone Networking wirksam.

10.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch Silverstone Networking auf einen Dritten übertragen.

10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

10.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

10.5 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Silverstone Networking Horn & Horn GbR.

Copyright © 2001-2005 Silverstone Networking Horn & Horn GbR

Last modified: 7. July 2005